Anti-Geldwäsche

Bitte beachten Sie das wir verpflichtet sind das Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10) zu befolgen und daher im Zuge weiterer führender Verhandlungen, spätestens zu einem angeforderten Kaufvertragsentwurf für eine Legitimierung der in den Kaufvorgang involvierten Personen zu sorgen haben (Vorlage gültiger Personalausweis-/Reisepassunterlagen).
Wir beraten Sie auf Augenhöhe – von Eigentümer zu Eigentümer! Mit Full-Service rund um den Auf- und Ausbau, sowie die Optimierung Ihres Immobilienvermögens.

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